Häufige Fragen

Wir beantworten gerne Ihre Fragen zur Prozessfinanzierung mit FORIS. Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten darauf haben wir Ihnen hier zusammen gestellt.

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Seit wann beschäftigt sich die FORIS AG mit der Prozessfinanzierung?
Die FORIS AG hat die Prozessfinanzierung 1998 in Deutschland eingeführt.
Welche Vorteile bietet die FORIS AG gegenüber anderen Prozessfinanzierungsgesellschaften?
Die FORIS AG ist die Erfinderin der Prozessfinanzierung. Sie verfügt damit über ein sehr hohes Maß an Erfahrung und betreut die finanzierten Verfahren mit hohem Aufwand und viel Engagement. Außerdem ist FORIS völlig unabhängig in der Entscheidung über die Annahme einer Finanzierung. Etwaige Interessenkollisionen, wie sie beispielsweise bei Versicherern gegeben sein können, sind damit von vorne herein ausgeschlossen. Und FORIS ist Dienstleister aus Überzeugung. Das werden Sie positiv erleben.
Ab welchem Streitwert bietet die FORIS AG eine Finanzierung an? Gibt es Ausnahmen?
FORIS finanziert Prozesskosten von Verfahren ab einem Streitwert von 200.000 EURO. Ausnahmen sind tatsächlich selten, weil bei deutlich geringeren Streitwerten der Kosten-, Risiko- und Betreuungsaufwand in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zum möglichen Ertrag steht.
Welche Fälle und Rechtsgebiete finanzieren Sie?
Grundsätzlich alle Verfahren, die einen Streitwert von über 200.000 EURO haben, eine überwiegende Erfolgsaussicht aufweisen und eine Erlösbeteiligung der FORIS AG zulassen.
Gibt es Rechtsgebiete oder Fälle, die Sie grundsätzlich nicht finanzieren?
Nein, gibt es nicht. Allerdings gibt es Rechtsgebiete, die wir kritischer prüfen, allein weil das Kostenrisiko erheblich höher ist, beispielsweise bei Patentstreitigkeiten, weil dort neben dem Rechtsanwalt noch ein Patentanwalt auf beiden Seiten tätig wird.
Finanzieren Sie auch außergerichtliche Verhandlungen?
Ja.
Steigen Sie auch in ein laufendes Verfahren ein? Wenn ja, übernehmen Sie auch die bereits angefallenen Kosten?
Ja, wir steigen auch in laufende Verfahren ein. Bereits angefallene Kosten übernehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung. Ansonsten bestände das Risiko, dass jeder Kläger bei negativer Entwicklung des Verfahrens versuchen würde, die Kosten über eine Prozessfinanzierung nachträglich abzusichern.
Finanziert die FORIS AG auch Berufungsverfahren?
Ja. Wir finanzieren Berufungsverfahrenl dann, wenn uns die Entscheidung der ersten bereits finanzierten Instanz nicht überzeugt, wenn wir gewonnen haben und diesen Erfolg in einer Berufung der Gegenseite verteidigen müssen oder wenn der Kläger die erste Instanz selbst finanziert und verloren hat, die Berufungsaussichten aber dennoch erfolgversprechend sind.
Kommt eine Prozessfinanzierung auch dann in Betracht, wenn eine Rechtsschutzversicherung nur einen Teil der Klage abdeckt?
Ja. Eine solche Kombination kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckelung vorsieht, nur Teilansprüche oder wenn nur einzelne Kläger versichert sind.
Bietet die FORIS AG auch die Finanzierung von Verfahren im Ausland an?
Die FORIS AG finanziert auch Verfahren in anderen Ländern, zumeist im deutschsprachigen Rechtsraum der Schweiz und Österreich. Entscheidend für die Übernahme einer Finanzierung ist, dass FORIS das Risiko beziehungsweise die Erfolgsaussichten durch eigene Expertise einschätzen kann.
Finanzieren Sie auch Schiedsverfahren?
Ja.
Werden auch Passivverfahren von der FORIS AG finanziert?
Das dürfte nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, da uns der Beklagte/Vertragspartner dann prozentual bezogen auf den Wert der abgewehrten Streitsumme beteiligen muss.
Wie hoch ist die Erfolgsbeteiligung?
Sie richtet sich nach dem übernommenen Risiko und beginnt ab 10 %. Die FORIS Prozessfinanzierung unterbreitet in jedem Fall, entsprechende Erfolgaussicht vorausgesetzt, ein konkretes Risikoübernahme- und Finanzierungsangebot. Dieses orientiert sich an den Wünschen des Anspruchsinhabers, welche Risiken er im Einzelfall abgeben möchte.
Wird der Prozess durch meinen eigenen Anwalt geführt oder suchen Sie den Anwalt aus?
Wenn Sie bereits einen Anwalt Ihres Vertrauens haben, so führt dieser den Prozess.
Können Sie mir einen Anwalt empfehlen?
Selbstverständlich empfehlen wir Ihnen gern auch einen Anwalt. Dabei greifen wir auf eigene Erfahrung und auf die im FORIS AnwaltsVerzeichnis eingetragenen Anwälte zurück.
Welche Kosten entstehen bei einer Prüfung für den Anspruchsinhaber?
Es entstehen keine Kosten. FORIS prüft auf eigenes Kostenrisiko.
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Prüfung?
Zur Prüfung benötigen wir den Entwurf einer Klageschrift mit allen Anlagen, die auch bei Gericht eingereicht werden. Hier hilft Ihnen auch unsere Checkliste. Sollte mit der Gegenseite bereits Vorkorrespondenz geführt worden sein, so bitten wir Sie, uns auch diese zur Verfügung zu stellen.
Können Sie mir bei Übersendung der Unterlagen bereits eine erste Einschätzung geben, ob Sie eine Finanzierung übernehmen?
Wir können Ihnen immer sofort sagen, ob der Fall grundsätzlich für eine Finanzierung in Betracht kommt. Eine Einschätzung zur Sache selbst setzt aber eine sorgfältige Prüfung voraus. Bitte beachten Sie außerdem, dass die FORIS AG keine Rechtsberatung vornimmt. Wir dürfen daher den Fall ausschließlich unter Beteiligung Ihres Anwaltes mit Ihnen erörtern.
Wie lange benötigen Sie für die Prüfung?
Das hängt vom Einzelfall und natürlich auch von der Qualität der eingereichten Unterlagen ab. Je vollständiger diese sind, desto schneller können wir entscheiden. Als Dienstleister bemühen wir uns, diese Entscheidung so schnell wie möglich zu treffen.
Übernimmt die FORIS AG auch die Kosten für die Erstellung des Klageentwurfes?
Die FORIS AG übernimmt nur die Kosten, die nach Abschluss des Finanzierungsvertrages entstehen. Allerdings werden die außergerichtlichen Kosten teilweise auf die Kosten des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Soweit FORIS diese daher übernimmt, führt dies im Ergebnis dann zu einer Entlastung des Anspruchsinhabers bezüglich bereits selbst getragener Kosten (zum Beispiel für die Erstellung der Klageschrift).
Welche Kosten werden von der FORIS AG übernommen?
Alle notwendigen Kosten einer prozessökonomischen und wirtschaftlichen Prozessführung unter Bezugnahme des jeweiligen Prozessfinanzierungsvertrages.
Tragen Sie das Bonitätsrisiko und wie beurteilen Sie die Bonitätsfrage?
Im Ergebnis tragen wir das Risiko, da wir grundsätzlich nur dann am Erfolg partizipieren können, wenn ein Erfolg auch realisiert wird. Im Einzelfall holen wir auch Informationen ein, soweit der Anspruchsinhaber oder dessen Anwalt dies nicht bereits getan haben.
Was passiert, wenn die Gegenseite mit eigenen Forderungen aufrechnet oder Widerklage erhebt?
Durch berechtigte Gegenforderungen darf die grundsätzlich erstrittene Erlösbeteiligung nicht gemindert werden. Soll eine Forderungsabwehr ebenfalls finanziert werden, bedarf es dazu einer gesonderten Regelung. Anderenfalls würde es an einem Erfolgsbeteiligungsäquivalent bezogen auf das zusätzlich zu übernehmende Risiko fehlen.
Was passiert, wenn der Anspruchsinhaber sich im Laufe des Verfahrens vergleichen möchte? Ist das möglich und wie verhält sich dann die FORIS AG?
Selbstverständlich verschließt sich die FORIS AG nicht einem vernünftigen Vergleich. Die Verständigung ist erfahrungsgemäß deshalb nicht sonderlich schwer, weil sowohl der Anspruchsinhaber als auch FORIS das wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis erzielen wollen. Hier liegt daher eine vollständige Interessenübereinstimmung vor.
Zahlt die FORIS AG auch die Vollstreckungskosten?
In der Regel: Ja, wenn FORIS vom Erfolg der Vollstreckungsmaßnahmen überzeugt ist. Da FORIS nur am tatsächlich erzielten Erlös partizipiert, liegt die Vollstreckung grundsätzlich auch im eigenen Interesse der FORIS AG.
Wieso muss der Anspruchsinhaber die Forderung in voller Höhe an die FORIS AG abtreten, obwohl ihr im Erfolgsfall nur ein Teil des Erlöses zusteht?
Da es einer Sicherung sowohl bezüglich der im Laufe des Verfahrens zu verauslagenden Kosten, als auch bezüglich der Erfolgsbeteiligung bedarf und diese Summe zu Beginn des Verfahrens für eine Teilabtretung nicht hinreichend bestimmt feststeht, wird die gesamte Forderung abgetreten. Dabei handelt es sich aber nur um eine so genannte Sicherungsabtretung.
Wie hoch ist Ihre Erfolgsquote?
Hierzu gibt es keine veröffentlichten Werte. Dies schon deshalb nicht, weil sich aus Quoten auch keine Rückschlüsse auf den konkreten Einzelfall ziehen ließen.
Ist die Erfolgsbeteiligung in allen Fällen gleich hoch oder verhandelbar?
Die Erfolgsbeteiligung ist unterschiedlich hoch. Sie hängt vom konkreten Risiko ab, das durch die FORIS Prozessfinanzierung übernommen werden soll.