Prozessfinanzierung als Alternative zur Prozesskostenhilfe (PKH)
Keine Frage: Mit der Prozesskostenhilfe (PKH) unterstützt der Staat bedürftige Mandanten im Falle eines Rechtsstreites. Doch die staatliche PKH unterliegt einigen Voraussetzungen und hat ihre Grenzen. Die Prozessfinanzierung mit der FORIS ist bei Streitwertenab 200.000 EURO eine sinnvolle Alternative.
Prozesskostenhilfte (PKH) und Prozessfinanzierung im Vergleich
Mit der Prozesskostenhilfe (PKH) können Mandanten unter engen Voraussetzungen finanzielle Unterstützung des Staates zur Geltendmachung ihrer Ansprüche bei Gericht beantragen. Die PKH greift aber nur bei Bedürftigkeit des Mandanten, und sie hat einige Tücken. Bei Streitwerten ab 200.000 EURO kann die Prozessfinanzierung mit der FORIS AG eine sinnvolle Alternative darstellen - mit Vorteilen für Anwälte und Mandanten.Wir haben Ihnen die Prozessfinanzierung und die PKH gegenüber gestellt, um Ihnen somit einige Orientierungspunkte an die Hand zu geben. Diese Informationen stehen Ihnen hier auch als Download zur Verfügung: FORIS Information: Alternative zur PKH
Vorteile für Anwälte auf einen Blick:
| Prozessfinanzierung | Prozesskostenhilfe (PKH) |
|---|---|
| Gebührenhöhe | Gebührenhöhe |
|
Anwalt erhält volle Gebühren, |
Anwalt erhält lediglich die gedeckelten PKH-Gebühren und nur unter Umständen seine vollen Wahlanwaltsgebühren. |
| Gebührenfälligkeit | Gebührenfälligkeit |
| Zahlung durch FORIS sofort bei Anfall. |
Liquidation erst bei Verfahrensende. |
| Vergütung des zusätzlichen Kommunikationsaufwandes über FORIS-Gebühr | Unbezahlter Mehraufwand für... |
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Die FORIS-Gebühr ist eine 1,0 Gebühr aus einem Streitwert von 200.000 EURO, es sei denn, der tatsächliche Streitwert ist geringer. |
... Darlegung der Erfolgsaussichten und der |
| Haftung | Haftung |
|
Anwalt wird seinem Haftungsumfang entsprechend vergütet. |
Anwalt haftet auf den vollen Streitwert, |
Vorteile für Mandanten auf einen Blick:
| Prozessfinanzierung | Prozesskostenhilfe (PKH) |
|---|---|
| Auslagerung des Kostenrisikos | Kostenrisiko |
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FORIS Prozessfinanzierung finanziert die Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie die Kosten des Anwalts des Mandanten - und begleicht auch den Kostenerstattungsanspruch des Beklagten (bei Prozessverlust). |
Für Mandanten bleibt das Risiko hinsichtlich einer Kostenerstattungspflicht bei Prozessverlust. Im Falle der Nachzahlungsanordnung trägt der Mandant darüber hinaus auch das Kostenrisiko für seine eigenen Anwaltskosten. Es droht unter Umständen der Verlust der wirtschaftlichen Existenz. |
| Voraussetzungen | Voraussetzungen |
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Streitwerthöhe (mind. 200.000 EURO), überwiegende Erfolgsaussichten und verlässliche Bonität des Gegners. |
Nachweis der Bedürftigkeit des Mandanten - mit dem Risiko der Nachzahlungsanordnung bei geänderter wirtschaftlicher Situation - und hinreichende Erfolgsaussichten der Klage. |
