FORIS und die Kunst der Prozessfinanzierung
1998 hat die FORIS AG die gewerbliche Prozesskostenfinanzierung erfunden und seitdem zu einem etablierten Instrument im deutschsprachigen Rechtsmarkt entwickelt.Ihr starker Partner
In nunmehr 13 Jahren haben wir uns ein umfangreiches Know how in der Beurteilung der in Finanzierung genommenen Fälle erworben: Unser Team erfahrener und spezialisierter Juristen hat bereits rund 10.000 Fälle mit einem Streitwertvolumen von über sieben Milliarden EURO geprüft.Als größter unabhängiger Prozessfinanzierer ist die FORIS ein starker Partner. Wir sind eine börsennotierte Aktiengesellschaft und konzernunabhängig. Für uns spielt es daher keine Rolle, wer Ihr Gegner ist. Wir entscheiden frei und orientieren uns nur daran, was dem Erfolg Ihres Prozesses dient.
Das Prinzip der Prozesskostenfinanzierung
Prozesskostenfinanzierung durch die FORIS AG heißt: Wir übernehmen für Ihre Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivil- und Wirtschaftsrecht das finanzielle Risiko. Geht der Prozess verloren, tragen wir die Prozesskosten. Wird der Prozess gewonnen, erhalten wir für unsere Leistung eine vorher vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Das bedeutet für Sie:
- Sie haben das gesamte finanzielle Risiko der Prozesskosten » an uns ausgelagert.
- Ihre finanziellen Mittel sind über Jahre nicht in einem Gerichtsverfahren gebunden.
- Sie haben gleichzeitig Ihre Position mit einem finanzkräftigen Partner gestärkt.
- Und nur im Erfolgsfall beteiligen Sie uns am tatsächlich erstrittenen Erlös.
- Die Prüfung der Finanzierungsmöglichkeit erfolgt kostenfrei.
Unser Geld für Ihr Recht
Ab Vertragsabschluss übernimmt die FORIS als Prozessfinanzierer sämtliche Kosten für- Anwälte (des eigenen und des gegnerischen Anwalts)
- Gericht
- Zeugen- und Sachverständige
- Sicherheitsleistung
- Zwangsvollstreckung
Erlösbeteiligung der FORIS als Prozessfinanzierer nur bei Erfolg
Im Erfolgsfall - und nur dann - ist FORIS am tatsächlich erzielten Erlös beteiligt. Die Höhe unserer Beteiligung ist von Ihrem Einzelfall abhängig, das heißt vom konkret übernommenen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiko. Im günstigsten Fall beträgt die Erfolgsbeteilung zehn Prozent vom tatsächlich erzielten Erlös. Sie ist Bestandteil unserer vertraglichen Vereinbarung mit Ihnen. Für Sie bedeutet das: Nur bei Erfolg beteiligen Sie uns prozentual am erstrittenen Erlös, im Verlustfall tragen wir als Ihr Prozessfinanzierer die Kosten.
