Prozesskosten im Zivilverfahren
Wie setzen sich Prozesskosten zusammen - und welchen Grundsätzen folgt die Berechnung der Gerichtskosten oder Anwaltskosten?Wir haben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Informationen zu diesem Thema kurz zusammen gestellt.
Regelungen und Grundsätze zu Anwaltskosten und Gerichtskosten
Im deutschsprachigen Rechtsraum (Deutschland, Österreich, Schweiz) gelten hinsichtlich der Kosten eines Zivilverfahrens vier wichtige Grundsätze:
- Die Kosten für Anwälte und Gericht richten sich nach gesetzlich festgelegten Tarifen.
In Deutschland legt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) » die Gebühren für die Anwälte und das Gerichtskostengesetz (GKG) » die Kosten des Gerichts fest. - Die Höhe der anwaltlichen Gebühren und der Gerichtskosten richtet sich nach der Höhe der eingeklagten Forderung.
Je höher demnach die eingeklagte Forderung ist, desto höher sind die Prozesskosten, wobei die Steigerung der Kosten degressiv erfolgt. - Der Verlierer eines Zivilprozesses muss die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.
Dies gilt auch für die Kosten, die der Gegenseite entstanden sind. Diese sind nach Abschluss des Verfahrens der Gegenseite zu erstatten. Erzielt der Kläger nur einen Teilerfolg oder wird ein Vergleich geschlossen, so werden die Kosten je nach Höhe des Erfolgs zwischen Kläger und Beklagten verteilt. - Eine Vereinbarung mit dem Anwalt über ein Erfolgshonorar ist grundsätzlich unzulässig.
In Deutschland wird dies, abgesehen von wenigen in § 4a RVG » genannten Ausnahmefällen, durch § 49 b II 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) » bestimmt.
Wie hoch sind Prozesskosten?
Prozesskosten werden oftmals unterschätzt. Es ist daher immer ratsam, sich vor Einreichung einer Klage über das mit der Klage verbundene Kostenrisiko zu informieren.
Bei folgenden Streitwerten entstehen pro Instanz folgende Anwalts- und Gerichtskosten:
| Streitwert | I. Instanz Landgericht | II. Instanz Oberlandesgericht | III. Instanz Bundesgerichtshof | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 200.000 EURO |
15.220 EURO |
17.973 EURO |
23.751 EURO |
56.945 EURO |
| 500.000 EURO |
26.741 EURO |
31.836 EURO |
41.923 EURO |
100.502 EURO |
| 1.000.000 EURO |
40.166 EURO |
47.832 EURO |
62.989 EURO |
150.989 EURO |
| 2.000.000 EURO |
67.016 EURO |
79.824 EURO |
105.121 EURO |
251.963 EURO |
| 5.000.000 EURO |
147.566 EURO |
175.800 EURO |
231.517 EURO |
554.885 EURO |
