Prozesskosten im Zivilverfahren

Wie setzen sich Prozesskosten zusammen - und welchen Grundsätzen folgt die Berechnung der Gerichtskosten oder Anwaltskosten?
Wir haben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Informationen zu diesem Thema kurz zusammen gestellt.

Regelungen und Grundsätze zu Anwaltskosten und Gerichtskosten

Im deutschsprachigen Rechtsraum (Deutschland, Österreich, Schweiz) gelten hinsichtlich der Kosten eines Zivilverfahrens vier wichtige Grundsätze:
  • Anwaltskosten und Gerichtskosten richten sich nach gesetzlich festgelegten Tarifen.
    In Deutschland legt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) » die Gebühren für die Anwälte und das Gerichtskostengesetz (GKG) » die Kosten des Gerichts fest.
  • Die Höhe der anwaltlichen Gebühren und der Gerichtskosten richtet sich nach der Höhe der eingeklagten Forderung.
    Je höher demnach die eingeklagte Forderung ist, desto höher sind die Prozesskosten, wobei die Steigerung der Kosten degressiv erfolgt.
  • Der Verlierer eines Zivilprozesses muss die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.
    Dies gilt auch für die Kosten, die der Gegenseite entstanden sind. Diese sind nach Abschluss des Verfahrens der Gegenseite zu erstatten. Erzielt der Kläger nur einen Teilerfolg oder wird ein Vergleich geschlossen, so werden die Kosten je nach Höhe des Erfolgs zwischen Kläger und Beklagten verteilt.
  • Eine Vereinbarung mit dem Anwalt über ein Erfolgshonorar ist grundsätzlich unzulässig.
    In Deutschland wird dies, abgesehen von wenigen in § 4a RVG » genannten Ausnahmefällen, durch § 49 b II 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) » bestimmt.

Wie hoch sind Prozesskosten?

Prozesskosten werden oftmals unterschätzt. Es ist daher immer ratsam, sich vor Einreichung einer Klage über das mit der Klage verbundene Kostenrisiko zu informieren.
Bei folgenden Streitwerten entstehen pro Instanz folgende Anwaltskosten und Gerichtskosten:

Streitwert

I. Instanz
Landgericht
II. Instanz
Oberlandesgericht
III. Instanz
Bundesgerichtshof
Gesamt
200.000 EURO 
15.220 EURO  
17.973 EURO 
23.751 EURO 
56.945 EURO 
500.000 EURO
26.741 EURO  
31.836 EURO 
41.923 EURO 
100.502 EURO 
1.000.000 EURO
40.166 EURO  
47.832 EURO 
62.989 EURO 
150.989 EURO 
2.000.000 EURO
67.016 EURO  
79.824 EURO 
105.121 EURO 
251.963 EURO 
5.000.000 EURO
147.566 EURO  
175.800 EURO 
231.517 EURO 
554.885 EURO 
Zur schnellen und einfachen Berechnung von Prozesskosten steht Ihnen unser FORIS Prozesskostenrechner » zur Verfügung.

RVG Tabelle - Gebührentabelle für Anwaltskosten

Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) werden die anwaltlichen Gebühren geregelt. Die RVG Tabelle in der Anlage zum RVG listet die Gebühren anhand des jeweiligen Gegenstandswertes. Diese RVG Tabelle ist die Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG » .

GKG Tabelle - Grundlage für Gerichtskosten

Das gleiche Prinzip liegt den Gerichtskosten zugrunde: Die Gerichtskostentabelle wiederum findet sich in der Anlage 2 zu § 34 GKG ».